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Costa Mar Aparthotel
Spanien - Lanzarote - Playa de los Pocillos
Hotelinformationen
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Verantwortlicher Veranstalter: Anex Tour GmbH
Hotelservices
beach
Flach abfallender Sandstrand
Sandstrand
Strandnah
Familie
Baby-Ausstattung
Baby-Bett
Kinderfreundlich
Spielplatz
Internet
WLAN (gratis)
WLAN verfügbar
Pool
Kinder-Pool
Pool
Sonstiges
Arztservice
Restaurant
Wäscheservice
LAGE
Halbpension
APPARTEMENT
Einreisebestimmungen für Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem gültigen Kinderreisepass einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
Copyright GIATA GmbH 1996 - 2026
- zum Strand ca. 200 m, über eine Straße
- zum Flughafen Lanzarote (ACE) ca. 6 km
- nach Puerto del Carmen ca.4 km
- 183 Zimmer, verteilt auf ein 3-stöckiges Haupthaus und 8 Nebengebäude mit 3 Etagen
- Rezeption (24 Stunden), WLAN in der Lobby (inklusive)
- Buffetrestaurant
- Bar, Snackbar
- gegen Gebühr: Wäscheservice, Arzt (auf Anfrage)
- öffentlicher flach abfallender Sandstrand
- 2 Swimmingpools (wetterabhängig)
- Sonnenschirme und Liegen am Pool inklusive, am Strand inklusive
- Badetücher gegen Gebühr
- Kinderbecken (wetterabhängig)
- Kinderstühle im Restaurant
- Spielplatz
Halbpension
- Frühstück und Abendessen in Buffetform
- gegen Gebühr: Tennis (ca. 1 km entfernt), Wassersport am Strand (lokale Anbieter), Golf (ca. 6 km entfernt), Fahrradverleih
- Kreditkarten: VISA, MasterCard, American Express
- letzte (Teil-) Renovierung: 2006
- Sprachen: Spanisch, Deutsch, Englisch
- Check-in ab 15:00, Check-out bis 11:00 Uhr
- Landeskategorie: 3 Sterne
APPARTEMENT
- ca. 50 - 70 m², Balkon oder Terrasse
- Schlafzimmer mit Doppelbett oder 2 Einzelbetten, Wohnzimmer mit Kitchenette
- Dusche oder Badewanne, WC, Föhn
- SAT-TV mit Musikkanal, Telefon, Mietsafe, WLAN (gegen Gebühr)
- Minikühlschrank
- Klimaanlage (zentral, wetterabhängig, stundenweise)
- ca. 50 - 70 m², Balkon oder Terrasse
- 2 Schlafzimmer mit Doppelbett oder 2 Einzelbetten, Wohnzimmer mit Kitchenette
- Dusche oder Badewanne, WC, Föhn
- SAT-TV mit Musikkanal, Telefon, Mietsafe, WLAN (gegen Gebühr)
- Minikühlschrank
- Klimaanlage (zentral, wetterabhängig, stundenweise)
Einreisebestimmungen für Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem gültigen Kinderreisepass einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
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