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Rincon Sol
Spanien - Costa del Sol - Rincón de la Victoria
Hotelinformationen
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Verantwortlicher Veranstalter: Anex Tour GmbH
Hotelservices
beach
Direkte Strandlage
Strandnah
Familie
Deutschsprachige Kinderbetreuung / Animation
Kinder-Buffet
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Internet im Hotel
WLAN verfügbar
Sport
Allgemeines Sportangebot
Fitness
Golfen
Radsport
Reiten
Wandern
Wassersport
Sonstiges
Barrierefrei
LAGE
STRAND & POOL
VERPFLEGUNG
Frühstück
INFORMATIONEN
DOPPELZIMMER
Einreisebestimmungen für Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem gültigen Kinderreisepass einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
Copyright GIATA GmbH 1996 - 2025
- direkt am Strand
- zum Flughafen Malaga (AGP) ca. 30 km
- nach Malaga ca. 10 km
- 86 Zimmer in einem 6-stöckigen Gebäude
- Rezeption (24 Stunden), Lifte, WLAN (inklusive)
- Buffetrestaurant
- Konferenzraum
- Wäsche-/Bügelservice, Arzt gegen Gebühr
STRAND & POOL
- Öffentlicher Sandstrand
- Sonnenschirme und Liegen sind am Strand gegen Gebühr
VERPFLEGUNG
Frühstück
- in Buffetform
- Frühstück und Abendessen in Buffetform
INFORMATIONEN
- Kreditkarten: VISA, MasterCard
- Sprachen: Spanisch, Englisch, Deutsch
- Check-in ab 12:00 Uhr, Check-out bis 12:00 Uhr
- Landeskategorie: 4 Sterne
DOPPELZIMMER
- Balkon
- Doppelbett oder 2 Einzelbetten
- Dusche, WC, Föhn, Slipper
- SAT-TV, Telefon, WLAN
- Klimaanlage (individuell regulierbar)
- auch buchbar zur Einzelbelegung
Einreisebestimmungen für Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem gültigen Kinderreisepass einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
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